Allgemeine Bildungsmaßnahmen (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABM Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderung werden die Kosten für allgemeine Bildungsmaßnahmen übernommen sowie zusätzlich ein Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium an Zeitarbeitskräfte gewährt.

Unter den „Bildungsmaßnahmen" (Allgemeine Bildungsmaßnahmen, Fachkräfteausbildungen) werden Aus- und Weiterbildungen verstanden, die geeignet sein müssen, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte zu führen. Alle Bildungsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschäftigung und der überbetrieblichen Verwertbarkeit zu sehen.

Die Kosten für die Kurse müssen den marktüblichen Preisen entsprechen. Tatsächliche und/oder gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsunterweisungen werden nicht gefördert. Allgemeine Bildungsmaßnahmen werden bis zu einem Betrag von € 6.000,- inkl. Ust. pro Zeitarbeitskraft pro Beschäftigungsjahr gefördert bzw. bis zu € 3.000,- inkl. Ust. pro Ausbildungsmonat (=135 Übungseinheiten). Werden diese Kostengrenzen überschritten, muss der Kurs vom Vorstand genehmigt werden. Der SWF übernimmt die Ausbildungs-/Prüfungskosten zur Gänze. Die Rechnung über die Ausbildungskosten wird durch den Schulungsträger direkt an den SWF übermittelt und vom SWF übernommen.

Zeitarbeitskräfte erhalten neben der Ausbildung einen Zuschuss zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld bzw. zum Fachkräftestipendium. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei das durchschnittliche Nettoentgelt vor Ausbildungsbeginn (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und anteiliger Sonderzahlungen, maximal jedoch bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbemessungsgrundlage).

Anspruchsberechtigt sind:

  1. Zeitarbeitskräfte in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
  2. Zeitarbeitskräfte, die eine Ausbildung bei ihrem letzten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen begonnen haben, aber vor Ausbildungsende arbeitslos geworden sind
  3. In begründeten Einzelfällen arbeitslose Zeitarbeitskräfte (vormals bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Leistungswerber = Zeitarbeitskraft
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Die Kurskosten werden durchgängig im Jahr nach Abschluss der Bildungsmaßnahme ausbezahlt, der Zuschuss (in Kombination mit Bildungskarenz/Bildungsteilzeit) monatlich, variable Beträge

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, SWF-Leistungsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

6,5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit durch Qualifizierung

Referenznummer

1046432