Fachkräfteausbildung (Förderung von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) Link zur Förderung

Unter der „Fachkräfteausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz, Bildungsteilzeit in Ausnahmefällen des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen.

Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Für das Jahr 2020 stehen 200 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Ziel ist die Ausbildung zur Fachkraft.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die eine Zeitarbeitskraft ausbilden lassen und ihre Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds (SO-Beiträge) nach § 22d AÜG vollständig bzw. nach Ratenvereinbarung und pünktlich einbezahlt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
office@swf-akue.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Leistungswerber =  gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Förderperiode ist das Kalenderjahr
  • Auszahlung der Förderungen 6 x pro Jahr
  • Variable Beträge, abhängig von den eingezahlten Beiträgen zum Sozial- und Weiterbildungsfonds
  • Beachten der De-minimis-Regelung

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 104/2019, SWF-Leistungsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,6 Mio. Euro

Wirkungsziele

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1046382