Förderung von Stromspeichern 2019 Link zur Förderung

Gegenstand dieser Förderung ist die Errichtung bzw. Erweiterung von Stromspeichern für bestehende bzw. neu errichtete Photovoltaikanlagen im Bundesland Vorarlberg. Für die Speicher muss bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG („OeMAG“) bis zum Stichtag 01.09.2019 ein Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses gemäß § 27a Ökostromgesetz 2012, BGBl. I Nr. 75/2011 idgF („ÖSG 2012“), gestellt worden sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)
Landhaus, 6900 Bregenz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird ein Zuschuss in Höhe von 40% der förderungsfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 350 Euro/kWh Nettospeichervolumen für maximal 8 kWh gewährt.

Prüfung der eingereichten Unterlagen und der bezahlten Rechnungen.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie Stromspeicher 2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,35 Mio. Euro

Referenznummer

1046283