Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen bzw. für die außerordentliche LAP Link zur Förderung

Mit dem Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen können Kosten für die berufsbezogene Höherqualifizierung, persönlichkeitsbezogene Qualifizierung und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Sprachen und EDV gefördert werden. Ausgenommen sind Prüfungs- und Studiengebühren, Hobby- und Freizeitkurse.

Ebenso können die Kosten für Vorbereitungslehrgänge für beschäftigte Personen die ihren Lehrabschluss (LAP) nachholen möchten mit 100 % gefördert werden.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046275