Förderung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen Link zur Förderung

Gefördert werden folgende Investitionen von Vermietern/Vermieterinnen von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen:

  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen
  • Investitionen in Freizeiteinrichtungen und Infrastruktur (sofern im Rahmen der Privatzimmervermietung zulässig)

Nicht förderbare Kosten sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, gebrauchte Investitionsgüter, Personalkosten und Eigenleistungen, Betriebsmittel, Miet- und Pachtzahlungen, Finanzierungskosten, Abgaben und Gebühren, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung, Betriebsabgänge, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-15121
wi.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Förderbare Kosten sind sämtliche einem Vorhaben zurechenbare Ausgaben bzw. Aufwendungen während des Projektdurchführungszeitraumes. Sollte die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden können, erhöhen sich die förderbaren Kosten um die tatsächlich entrichtet Umsatzsteuer.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt durch Prüfung einer Gesamtkostenaufstellung, der Originalrechnungen und Zahlungsbelege nach Abschluss des Vorhabens.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Oberösterreich zur Förderung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen für den Zeitraum 1.1.2020 - 31.12.2021, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Referenznummer

1046168