Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Gefördert werden folgende Investitionen von Vermietern/Vermieterinnen von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen:
- Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Privatzimmern und privaten Ferienwohnungen
- Investitionen in Freizeiteinrichtungen und Infrastruktur (sofern im Rahmen der Privatzimmervermietung zulässig)
Nicht förderbare Kosten sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, gebrauchte Investitionsgüter, Personalkosten und Eigenleistungen, Betriebsmittel, Miet- und Pachtzahlungen, Finanzierungskosten, Abgaben und Gebühren, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung, Betriebsabgänge, etc.