Tiergesundheitsdienst Betriebserhebungen Link zur Förderung

In jedem landwirtschaftlichen Betrieb, der am Tiergesundheitsdienst teilnimmt, sind, abhängig von Bestandsgröße und Tiergattung, jährlich Betriebserhebungen durchzuführen. Die Betriebserhebungen werden durch den Tiroler Tiergesundheitsdienst gefördert und durch Betreuungstierärzte durchgeführt.

Ziel dieser Betriebserhebungen ist es,

  • mögliche Schwachstellen im Bereich Tierhaltung und Medikamentenanwendung aufzuzeigen,
  • durch Beseitigung der Schwachstellen den Gesundheitsstatus des Bestandes zu verbessern und damit den Medikamenteneinsatz zu verringern,
  • den Gesundheitsstatus und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Tierarzneimittelkontrollgesetzes zu dokumentieren.

Wichtige Punkte sind dabei die

  • Arzneimittelanwendung und deren Dokumentation,
  • Tierschutz,
  • Tiergesundheit,
  • Hygiene,
  • Fütterung,
  • Haltungsbedingungen,
  • Stallklima,
  • Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen und durch den Landwirt absolvierte Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich Tiergesundheit.

Die Leistungen können Landwirte in Anspruch nehmen, die Mitglied beim Tiroler Tiergesundheitsdienst sind. Die Durchführung der Betriebserhebungen werden zentral von der Geschäftsstelle des Tiergesundheitsdienstes kontrolliert und die Kosten dafür den Betreuungstierärzten ausbezahlt. Zur Nachvollziehbarkeit werden die Betriebserhebungen schriftlich dokumentiert und an die Tiergesundheitsdienst-Geschäftsstelle zur Überprüfung übermittelt. Damit sind Transparenz, Vergleichbarkeit und Kontrolle gegeben. Je nach Betriebsgröße und betreuten Tierarten sind am Betrieb jährlich ein bis vier Betriebserhebungen vorzunehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Landesveterinärdirektion
https://www.tirol.gv.at/landesveterinaerdirektion

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 2 bis 3 des Tierarzneimittelkontrollgesetzes (TAKG), BGBl. I Nr. 28/2002

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1046150