Tourismusoffensive 2018-2020 - Qualitätsverbesserungen Link zur Förderung

Qualitätsverbesserungen im Tourismus im Gasteiner- und Lammertal:

Förderbar sind insbesondere die Errichtung von Gästekomfortzimmern, die grundlegende Erweiterung/Verbesserung von Beherbergungs- und Verpflegungseinrichtungen (zB Totalerneuerung der Zimmer, Neuausstattung der Restaurants, Wintergarten), die Neugestaltung einer Rezeption, der Einbau von Wellness-Einrichtungen (zB Sauna-, Dampfbad-, Infrarotkabine, Therapie-Anwendungsraum), die Errichtung von Kinderspielzimmern mit Ausstattung.

Die umgesetzten Investitionsmaßnahmen müssen dem Gast nachhaltig zugutekommen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auszahlung nach Projektabschluss

Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Qualitätsverbesserungen im Rahmen der Tourismusoffensive 2018 - 2020 "Gasteiner-u.Lammertal"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046101