Digitalisierungsoffensive Link zur Förderung

Ziel der Förderungsaktion ist es, bei klein- und mittelständischen Unternehmen einen Umsetzungsanreiz für die Durchführung betrieblicher Digitalisierungsprojekte zu setzen und Eintrittsbarrieren zu überwinden. Prozesse, Technologien, Verfahren, Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen sollen digital umgesetzt, weiterentwickelt oder transformiert werden, wobei alle Bereiche der Wertschöpfungskette adressiert sind. Auch die IT Sicherheit soll als wichtiger Aspekt der Digitalisierung unterstützt werden.

Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen „Digi-Invest", „Digi-Bonus" und "Digi-Security".

Digi-Invest – Umsetzungsschritte

Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.

Digi-Bonus – in Technologien investieren

NUR FÜR KMU gemäß EU-Definition (keine MidCaps)

Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS-Bundesprogramm mit zinsbegünstigen ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale und horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30 % der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.

Digi-Security – Bedarfserhebung und Umsetzung/Mängelbehebung im Bereich Cyber-Security
Unterstützt wird die Bedarfserhebung/Mängelerhebung und Umsetzung/Mängelbehebung im Bereich Cyber-Security und IT-Sicherheitsmaßnahmen, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt sind.
Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Unternehmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaftsfoerderung@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderungsaktion umfasst die Förderungsmaßnahmen „Digi-Invest", "Digi-Security" und „Digi-Bonus":

Digi-Invest – Umsetzungsschritte

Umsetzungsprojekte mit einem höheren Innovations- und Investitionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konzepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil.
Projektlaufzeit: max. 24 Monate
Förderfähige Gesamtkosten min. € 15.000,- max. € 100.000,-
Förderintensität: bis zu 30 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 30.000,-)

Digi-Security – Bedarfserhebung und Umsetzung/Mängelbehebung im Bereich Cyber-Security

Unterstützt wird die Bedarfserhebung/Mängelerhebung und Umsetzung/Mängelbehebung im Bereich Cyber-Security und IT-Sicherheitsmaßnahmen, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt sind.
Die Abwicklung erfolgt in 2 Phasen:
Phase 1 - Mängel- und Bedarfserhebung durch externen Dienstleister (Branchennachweis des Dienstleisters erforderlich)
Phase 2 - Erweiterung bestehender Cyber-Security-Lösungen und/oder Mängelbehebung sowie Schulung der Mitarbeiter im Bereich Cyber-Security.
Projektlaufzeit: Phase 1 und Phase 2 müssen innerhalb des max. Projektzeitraumes von 12 Monaten abgewickelt werden.
Förderfähige Gesamtkosten: min. 5.000 bis max. 30.000 Euro
Förderintensität: bis zu 30% der förderbaren Gesamtkosten (max. 9.000 Euro)
Digi-Bonus – in Technologien investieren

Umsetzung größerer Investitionsprojekte, die im Rahmen des ERP-Programms (AWS-Bundesprogramm mit zinsbegünstigen ERP-Krediten, nicht ERP-Kleinkredite) förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale und horizontale Datenintegration ermöglichen, mindestens 30 % der förderbaren Gesamtkosten müssen digitalisierungsrelevante Kosten ausmachen.
Projektlaufzeit: gemäß aws/erp-Projekt, nur für KMU
Förderfähige Gesamtkosten: max. € 1 Mio.
Förderintensität: bis zu 10 % der förderbaren Gesamtkosten (max. € 100.000,-)

Verwendungsnachweis durch den Unternehmer

Rechtsgrundlage

Richtlinie Digitalisierungsoffensive
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046085