Coaching-Förderung Link zur Förderung

Ziel der Förderungsaktion ist es, die Unternehmen dazu zu motivieren, Potentiale für Innovationen und Entwicklungsprozesse aufzuspüren, zu entwickeln und entsprechende Projekte vorzubereiten und umzusetzen. Angesprochen werden sollen Unternehmen, die solche Vorhaben durchführen möchten, dabei Bedarf an externem Fachwissen haben, und die sich noch in keinem regelmäßigen Innovationsprozess befinden.

Förderbar sind Vorhaben:

  • zur Entwicklung, Einführung und Umsetzung von Innovationsmanagementkonzepten,
  • zum Einstieg in Qualitätsentwicklungs-, -management- und -sicherungsprozesse,
  • zur Vorbereitung und Begleitung von Innovations- und Technologietransferprojekten (einschließlich der Erarbeitung von Schutzrechten für geistiges Eigentum),
  • zur Unterstützung bei Produktentwicklungs-, Produktions-, Material- und Technologiefragestellungen.

Projekte, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden.

Das zu fördernde Vorhaben soll sich maximal über einen Zeitraum von 12 Monaten erstrecken.

Förderbar sind externe Beratungs-, Coaching- und technische Dienstleistungen, die mit förderbaren Vorhaben in Zusammenhang stehen (inklusive Reise- und sonstige Kosten). Der Zukauf dieser externen Leistungen wird mit einem förderfähigen Tagsatz von max. 1.200 Euro (exkl. USt., inkl. aller Reise-, Neben- und sonstigen Kosten) limitiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

https://www.itg-salzburg.at

Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses und beträgt 50 % der förderbaren Kosten.

Vorhaben können ab einem Volumen von 2.500,- Euro (netto) gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage für die förderbaren Kosten ist mit 10.000,- Euro (netto) begrenzt. Das zur Förderung beantragte Projekt soll nicht länger als 12 Monate laufen.

Die Gewährung der Förderung orientiert sich am Beitrag des Projektes zu den Zielen der Förderungsaktion. Zur Beurteilung dieses Beitrages werden folgende Förderungskriterien herangezogen:

  • Innovativer Charakter des Vorhabens
  • Durchführung des Projektes parallel und zusätzlich zum Tagesgeschäft
  • Beitrag des Vorhabens zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Verwendungsnachweis durch den Unternehmer

Rechtsgrundlage

Richtlinie Coaching
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046077