Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus Mitteln des Landes Salzburg und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Gewährung einer Förderung aus staatlichen Mitteln deckt grundsätzlich nur einen Teil der gesamten förderbaren Kosten ab.
Förderbar sind Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 50.000 und ca. 500.000 Euro. Der Zuschuss beträgt maximal 50% und kann unter Erfüllung der Voraussetzung für die Gewährung von Bonuspunkten auf maximal 65% der förderbaren Kosten erhöht werden.
Verwendungsnachweis durch den Unternehmer
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: