Forschung und technologische Entwicklung Link zur Förderung

Gefördert werden Forschungs- und Transferprojekte von Salzburger Forschungseinrichtungen in Kooperation mit Unternehmen.
Förderbare Kosten sind insbesondere:
  • Personalkosten (z.B. Drittmittelpersonal)
  • Gemeinkosten/Overheadkosten als Pauschale in Höhe von 25% der Personalkosten
  • Sach- und Materialkosten sowie Drittkosten/Externe Dienstleistungen
  • bauliche und technische Adaptierungen von Laborflächen oder Forschungsinfrastrukturen
Der Finanzierungsanteil beträgt für den Förderungswerber/die Forschungseinrichtung zumindest 10% bezogen auf die förderbaren Projektkosten. Von den Unternehmenspartnern ist eine Beteiligung im Ausmaß von 25% als Geldleistung aufzubringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
wirtschaft@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus Mitteln des Landes Salzburg und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Die Gewährung einer Förderung aus staatlichen Mitteln deckt grundsätzlich nur einen Teil der gesamten förderbaren Kosten ab.
Förderbar sind Projekte mit förderbaren Kosten zwischen 50.000 und ca. 500.000 Euro. Der Zuschuss beträgt maximal 50% und kann unter Erfüllung der Voraussetzung für die Gewährung von Bonuspunkten auf maximal 65% der förderbaren Kosten erhöht werden.

Verwendungsnachweis durch den Unternehmer

Rechtsgrundlage

Richtlinie Forschung und technologische Entwicklung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1046069