Förderung von tierheimbetreibenden Tierschutzvereinen Link zur Förderung

Gegenstand der Fördervereinbarung mit dem NÖ Tierschutzverband sowie den Tierschutzvereinen Baden, Brunn/Geb., Bruck an der Leitha, Dechanthof, Krems, St. Pölten, Wiener Neustadt und Ternitz ist insbesondere die Versorgung von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder von Behörden beschlagnahmten oder abgenommenen Heimtieren. Die Aufteilung der Förderung erfolgt gemäß dem durch den NÖ Tierschutzverband zu übermittelnden Aufteilungsschlüssel.

Für außerordentliche, über den üblichen Versorgungskosten liegende Belastungen, welche durch Animal Hoarding bzw. Fälle, bei denen die Anzahl bei der Behörde anfallender Tiere die zur Verfügung stehenden Kapazitäten aller im Rahmen des NÖ Tierschutzverbandes organisierten Tierheime übersteigt, wird zusätzlich eine jährliche Förderung gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1
post.f1@noel.gv.at

Die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Förderung ist zu belegen:

  • Entweder bis 31. März jeden Jahres durch die Vorlage einer Einnahmen-Ausgabenrechnung und von saldierten Originalrechnungen über die Tätigkeit gem. Förderantrag im jeweils vorangegangenen Jahr,
  • oder bis 30. April jeden Jahres durch einen Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers einschließlich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensübersicht für das jeweils vorangegangene Jahr.

Rechtsgrundlage

Privatrechtliche Vereinbarung lt. Beschluss der NÖ LReg. vom 11.12.2018

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045962