Basis- und Projektförderungen - Arbeit und Beschäftigung Link zur Förderung

Das Land Steiermark fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung mit dem Ziel der Verringerung von Arbeitslosigkeit und der Sicherung von Beschäftigung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die am Arbeitsmarkt noch immer sehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Chancen vorfinden, wird dabei in allen Handlungsfeldern angestrebt.

Die wesentlichen Zielsetzungen sind:

  • Die Beschäftigungschancen von Jugendlichen, Frauen, Älteren, MigrantInnen und Menschen mit Behinderung zu steigern und zu verbessern.
  • Arbeitslosigkeit zu verhindern und bei Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken und langzeitbeschäftigungslose und arbeitsmarktferne Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • Die Ausbildung eines bedarfsorientierten Fachkräftepotenzials - insbesondere der Zugang zur Lehre und die erfolgreiche Absolvierung dieser - zu fördern.
  • Die negativen Auswirkungen von konjunkturbedingten Krisen am Arbeitsmarkt zu bekämpfen.

Unter dem Schwerpunkt Arbeit und Qualifizierung werden insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Beratungs- und Betreuungsangebote im arbeitsmarktrelevanten Kontext.
  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, bzw. Maßnahmen, die an Aus- und Weiterbildung heranführen.
  • Beschäftigungsprojekte und niederschwellige Beschäftigungsformen zur Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt.
  • Maßnahmen, die zur Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen und Steigerung der Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit beitragen.
  • Maßnahmen, die zur Sicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen.
  • Arbeitsplatznahe und bedarfsorientierte Qualifizierungsangebote.
  • Maßnahmen, die zur Verringerung von Arbeitsmarktbarrieren im sozialen und persönlichen Umfeld beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
abteilung11@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045855