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Gegenstand der Fördervereinbarung mit der Österreichischen Wasserrettung, Landesverband NÖ, ist die Finanzierung der Aktivitäten des Fördernehmers gemäß seiner Statuten.
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1 post.f1@noel.gv.at
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung hat bis spätestens 30. April des Folgejahres in folgender Form zu erfolgen: