Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitsverhältnis gefördert werden kann:
- das Arbeitsverhältnis umfasst mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden,
- die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist über 50 Jahre alt,
- die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist beim AMS arbeitslos gemeldet und
a) ist seit mindestens 3 Monaten arbeitslos und war TeilnehmerIn der Aktion 20.000 oder
b) ist seit mindestens 12 Monaten arbeitslos oder
c) hat gesundheitliche Einschränkungen (PST-Codierung A,I,L,B,P).
Diese Förderungen können Städte und Gemeinden, sowie kommunale Einrichtungen und Organisationen und gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Vereine) erhalten.
Die Förderung ist für Dienstverhältnisse ab dem 1.10.2019 für 12 Monate möglich.