NÖ Wohnbauförderung "NÖ Raus aus Öl - Bonus" Link zur Förderung

Für folgende Maßnahmen in NÖ kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % aber höchstens € 3.000,- gem. §23 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 gewährt werden:

Austausch eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme oder Festbrennstoffkessel, die überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, durch Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energie, das sind

  • Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe mit Österreichischem Umweltzeichen Richtlinie UZ37
  • elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen mit einem European Heat Pump Association EHPA Gütesiegel
  • Fernwärmeanschlüsse, wobei mindestens 80% der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen muss.

Für den Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger (Feststoffbrennkessel/Allesbrenner) wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu € 1.000,- für die Neuerrichtung von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energieträger gem. §23 der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 zuerkannt.

Gefördert wird der Austausch bei fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie bei Reihenhäusern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2
post.f2@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 und die Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045814