Reparaturbonus Link zur Förderung

Förderung von nachweislich erfolgter Reparaturdienstleistung an einem Elektro- und Elektronikgerät, welche einen Bruttorechnungsbetrag von € 40,- erreicht oder übersteigt.

Die Förderhöhe beträgt 50 % der Reparaturkosten, jedenfalls aber nicht mehr als € 100,- pro Haushalt (im Bundesland Salzburg) und Kalenderjahr.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 5/01
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Übermittlung der Rechnungen und der Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

Richtlinie vom 19.November 2019 Zahl 205-01/2342/3-2019 "Förderung von Reparaturen bei Elektro- und Elektronikgeräten"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

380.000 Mio. Euro

Wirkungsziele

Verringerung von Elektroschrott

Referenznummer

1045780