Tarifförderung gemäß Salzburger Biomasseförderungsgesetz (S.BFG) Link zur Förderung

Förderung von Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse und auf Basis von Abfall mit hohem biogenen Anteil mit Standort im Land Salzburg, deren Förderung gemäß den Bestimmungen des ÖSG 2012 zwischen dem 1. Jänner 2017 und dem 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist bzw ausläuft.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundalgen und Energie, Referat 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
Fanny-von-Lehnertstraße 1, 5020 Salzburg
0662/8042-2342
energie@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/energie

OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Alserbachstrasse 14-19, 1090 Wien
+43 5 787 66-10
kundenservice@oem-ag.at
https://www.oem-ag.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

63. Gesetz vom 2. Oktober 2019 über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse im Land Salzburg (Salzburger Biomasseförderungsgesetz – S.BFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045699