aws Programm Vorsprung durch Wissenstransfer in MINT/Life Science (2019-2024) Link zur Förderung

Das Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer verfolgt drei wesentliche Zielsetzungen.

  • Die Weiterentwicklung von regionalen Wissenstransferzentren und ihrer Netzwerke mit dem Ziel, die Profilbildung und Synergien der beteiligten Universitäten und Fachhochschulen zu stärken und im Rahmen von gemeinsamen Vorhaben die institutionenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter auszubauen.
  • Den Ausbau der Verwertung von Forschungsergebnissen der Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen der Profilbildung ihrer Schutzrechtsstrategie voranzutreiben und
  • die wirtschaftlichen Verwertungschancen von Forschungsergebnissen durch die Entwicklung und den Bau von Prototypen signifikant zu erhöhen.

Hierzu wurden die Module

entwickelt.

Weitere Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
Walcherstraße 11a; 1020 Wien
01-501-75/575
m.vuong@aws.at; m.lampl@aws.at
https://www.aws.at/aws-impulsprogramm-fuer-den-oesterreichischen-wissen-und-technologietransfer/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abhängig vom Programm werden die Zuschüsse als einmaliger Betrag oder in Teilbeträgen ausbezahlt. 

Rechtsgrundlage

Folgende Rechtsgrundlage[n] kommt [en] hierbei zur Anwendung: aws-Richtlinie für Förderungen aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Förderungsrichtlinie der Austria Wirtschaftsservice GmbH gemäß § 2 Abs. 2 Z 5 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

8,3 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Hochschulen

Referenznummer

1045681