NÖ Allgemeine Vereinsförderung Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben von Vereinen, die direkt oder indirekt zur Umsetzung des Vereinszwecks beitragen und die nicht durch andere Fachbereiche des Amtes der NÖ Landesregierung direkt oder indirekt gefördert werden. Vorhaben von Vereinen, die durch andere Fachbereiche gefördert werden, sind nur dann förderbar, wenn begründete und berücksichtigungswürdige Umstände vorliegen, die eine Mehrfachförderung des Vorhabens rechtfertigen.

Förderbar sind Vereine, die ihre Tätigkeit in den Bereichen Soziales, Sport, Freizeit, Bildung, Kunst und Kultur, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt, Familie, Traditionspflege und Zusammenleben von Generationen ausüben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung F1
post.f1@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst, nachdem der vollständige Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung erbracht wurde.

Der Nachweis hat in folgender Form zu erfolgen:

1. Originalrechnungen (oder rechtlich gleichwertige elektronische Rechnungen)
    über die Gesamtkosten mit Zahlungsnachweisen, ausgestellt auf den
    Förderempfänger,
2. Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des geförderten
    Vorhabens,
3. Sachbericht, aus dem insbesondere die Verwendung der gewährten
    Förderung und der Nachweis über die Durchführung des geförderten Vor-
    habens (z.B. Fotos) hervorgehen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie "Allgemeine Vereinsförderung" oder "Fördervereinbarung durch Beschluss der NÖ Landesregierung"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045673