Extremismusprävention Link zur Förderung

Die Förderung richtet sich an Anlaufstellen zum Thema Extremismusprävention.
Im Rahmen dieses Leistungsangebotes werden folgende Maßnahmen zur Extremismusprävention gefördert:

  • Primärprävention durch Weiterbildung und Schulung
  • Ausbau des Fortbildungsbereiches
  • Neudruck des Folders für Fort- & Weiterbildung
  • Evaluierung der Maßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Förderungswesen
BMI-I-S-2-c@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetzes über die Organisation und Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei - § 25 Abs. 2 SPG, BGBI. Nr. 566/1991 (idgF), Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBI. II Nr. 208/2014 und unter Bezugnahme auf das Förderansuchen vom 21. Dezember 2018 gewährt der Förderungsgeber dem Fördernehmer eine Förderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Kriminalität konsequent und zielgerichtet bekämpfen.

Referenznummer

1045665