Laura Bassi 4.0 (2018-2021) Link zur Förderung

Das Programm Laura Bassi 4.0 richtet sich gezielt an Frauen, die Digitalisierung gestalten wollen. Es ermöglicht die Umsetzung von netzwerkbasierten inter- und transdisziplinären Forschungs- und Innovationsvorhaben und soll durch Fokus auf chancengerechte Digitalisierung und Kooperation den Innovationsoutput österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU) erhöhen.

Gefördert werden Kooperationsnetzwerke, in denen Frauen mit Gestaltungsbereitschaft Digitalisierungsthemen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz bearbeiten und damit zu mehr Chancengleichheit beitragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH FFG
https://www.ffg.at/laura-bassi-4.0

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Folgende RICHTLINIE (RL) für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation (FFG–Richtlinie 2015): FFG-RL Offensiv; Weitere Rechtsgrundlagen sind: Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), Verordnung Nr. 651/2014 der EK vom 17.6.2014 (ABl. L 187 vom 26.6.2014) ) idF Verordnung Nr. 2017/1084 der EK vom 14.7.2017 (ABl. L 156 vom 20.6.2017); Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014); De-minimis-VO , Verordnung Nr. 1407/2013 der EK vom 18.12.2013 (ABl. L 352 vom 24.12.2013); Ausnahmetatbestand für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen gemäß Art 14 RL2014/24/EU8
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Bessere Nutzung des in Österreich vorhandenen Potenzials an Fachkräften, insbesondere durch Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung, Technologie und Innovation

Referenznummer

1045657