Allgemeine Energieförderung des Landes Salzburg Link zur Förderung

Mit diesem Programm werden Projekte im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 unterstützt.

Dies beinhaltet etwa Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energie, den Ausbau von Infrastruktur im Bereich E-Mobilität sowie der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung.

Förderungen können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
Fanny-von-Lehnertstraße 1, 5020 Salzburg
0662/8042-2342
energie@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/energie

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04: Energiewirtschaft und -beratung
Fanny-von-Lehnertstraße 1, 5020 Salzburg
0662/8042-2342
energie@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/energie

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Höhe der maximalen Förderung wird durch die Bewilligung begrenzt.

Rechnungskopien und Zahlungsbelege müssen vom Förderungswerber vorgelegt werden. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die Unterlagen und Belege für die Dauer von 10 Jahren ab Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung entweder in Urschrift oder beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichen Datenträgern sichern und geordnet aufzubewahren.

Darüber hinaus werden stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg, Allgemeine Förderbedingungen für Förderungen des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -Beratung, Genehmigung des zuständigen Mitglieds des Salzburger Landesregierung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1045616