Amt der Oö. Landesregierung: Direktion LWLD; Abt. Wirtschaft
Der Fonds investiert in junge, innovative Technologieunternehmen,
- die den definierten Investmentprozess des Fonds in allen Stufen positiv durchlaufen haben. Entsprechende Unterlagen sind durch das Unternehmen bereitzustellen. Ein beschleunigtes Verfahren ist nicht möglich.
- die besondere technologische Kompetenz sowie eigene Forschung- und Entwicklungsressourcen im Unternehmen haben.
- die mindestens ein Patent mit relevantem Schutzumfang (räumlich und sachlich) angemeldet haben. Ausnahmen im IT-Bereich sind möglich.
- deren Geschäftsmodell skalierbar ist. Die Mindestanforderung ist ein Produktgeschäft mit Wachstumspotential.
- die einen eigenen Forschungs- und Entwicklungsstandort in OÖ haben bzw. beabsichtigen. Kooperationen mit OÖ Forschungseinrichtungen fließen positiv in die Evaluierung ein, sind aber kein Ersatz für einen eigenen oberösterreichischen F&E Standort.
- deren Geschäftsmodell keinen Verstoß gegen EU-Rechtsnormen darstellt und den gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Österreich entspicht.
- die den Gesamtkapitalbedarf nachvollziehbar darstellen können. Die Bewertungsgrundlage ist der Bedarf bis zur Erreichung des operativen Break Even auf Jahresbasis. Der Bedarf muss entsprechend den Rahmenbedingungen der Branche und Entwicklungsphase des Unternehmens nachvollziehbar sein.
- die in Märkten agieren, die über eine überdurchschnittliche Marktdynamik verfügen oder das Unternehmenswachstum durch eine nachvollziehbare USP dargestellt werden kann.
- deren Geschäftsmodell überregionale Märkte beinhaltet. Eine internationale Kundenstruktur muss nachvollziehbar dargestellt werden.
- deren "time to market" dem Entwicklungsstadium der Technologie und des Unternehmens entspricht und branchenkonform ist. Gesetzliche Anforderungen, Normen und Richtlinien der jeweiligen Zielmärkte werden berücksichtigt.
- deren Gesellschafter nach Abschluss des Beteilligungsvertrages für die Dauer der Beteiligung des Fonds weiter als Gesellschafter im Unternehmen verbleiben. Begründete Ausnahmefälle: z.B. Ausscheiden von Mitarbeiter Unternehmensanteilen aus dem Unternehmen oder aus persönlichen Gründen wie Altergründen oder gesundheitlichen Gründen.
- die die durch den Fonds investierten Mittel vorwiegend für den Aufbau der Technologie oder den Markteintritt verwenden. Die Anschaffung von Liegenschaften oder die Anschaffung bzw. Errichtung von Gebäuden wird nicht finanziert. Ausnahmen stellen spezifische Infrastruktur (z.B. Reinräume) dar, die eine Voraussetzung für den Einsatz von Technologien sind oder die funktionell untrennbar mit der Technologie verbunden sind.
Die maximale Projektlaufzeit ist bis 31.12.2020 festgelegt. Die Abwicklung dieses Förderinstruments wird durch die OÖ HightechFonds GmbH durchgeführt.