go-international IO-VI Projektscheck Link zur Förderung

go-international fördert Maßnahmen zur Teilnahme an Ausschreibungsprojekten internationaler Finanzinstitutionen (IFI) oder EU-Institutionen. Ziel ist der Aufbau von Know-how, um die Chancen für die erfolgreiche Teilnahme österreichischer Unternehmen an internationalen Ausschreibungen zu steigern.

Als besondere Unterstützung für Unternehmen, die gemeinsam an internationalen Projekten arbeiten und dafür eine Projektkooperation bilden, werden außerdem Kosten für Incoming Missions gefördert. Die gemeinsame Besichtigung von Referenzprojekten ist oft ein wichtiger Beitrag für die Akquise von internationalen Großprojekten.

Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Projekt und den Kostenarten eindeutig zuordenbar sind. Der Fokus liegt beim Aufbau von Know-how und Netzwerken mit dem Ziel, an internationalen Projektausschreibungen erfolgreich teilzunehmen. Die dafür geplanten Maßnahmen werden im Förderantrag überblicksmäßig dargestellt (Aktivitäten, Zeitrahmen, veranschlagte Kosten). Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen plausibel sein und zu marktüblichen Preisen erbracht werden. Es empfiehlt sich Vergleichsangebote einzuholen. Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden).

Förderbare Kosten für IFI-/EU-Projekte/Projektkoordinationen

Beratung / Informationsbeschaffung:

  • Projekt-Beratungsleistungen hinsichtlich Projektentwicklung, -finanzierung und -einreichung durch ein Beratungsunternehmen, das nachweislich über mehrjähriges Know-how und Referenzen im internationalen Projektgeschäft verfügt (Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Projekte mit IFIs und/oder EU-Institutionen erforderlich).
  • Informationsbeschaffung mittels Ankauf von Ausschreibungsunterlagen, Ankauf von projektbezogenen Studien, Datenrecherchen, Zugang zu Ausschreibungsdatenbanken. Im Rahmen der Informationsschaffung werden auch Übersetzungskosten gefördert.

Weiterbildung (Deckelung EUR 1.000):

  • Schulungen von Mitarbeitern des österreichischen Förderungsnehmers durch qualifizierte Bildungsorganisationen im In- und Ausland, welche der Kompetenzentwicklung auf dem Gebiet des internationalen, drittfinanzierten Projektgeschäfts (z.B. UN-/Weltbank-Procurement-Seminare, CV-Writing, Erstellung von Einreichunterlagen) dienen.

Reisen ins Ausland (Deckelung EUR 1.500 in Europa und EUR 3.000 im Fernmarkt):

  • Reisekosten von Mitarbeitern und Werkvertragsnehmern des Förderungsnehmers an jenen Ort, wo projektbezogene Maßnahmen stattfinden (Hotel/Flug/Bus/Mietwagen und Bahn).

Veranstaltungen:

  • Teilnahme an Konferenzen zu fach-/projektspezifischen Themen im In- und Ausland.

Förderbare Kosten für Incoming Missions

  • Reisekosten (Hotel/Flug/Bus/Mietwagen und Bahn) für ausländische, potenzielle Projektpartner
  • Übersetzungs- und Dolmetschkosten

Bei Fragen wenden Sie sich an:

WKO -Außenwirtschaft Austria
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
+43 5 90 900
go-international@wko.at
http://www.go-international.at

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Stubenring
1
+43 1 711 00 0
post.ii6_19@bmdw.gv.at
http://www.bmdw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Die Abrechnungsunterlagen müssen bis 31.03.2021 bei Ihrer Ansprechperson in der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes eingereicht werden, andernfalls erlischt die Förderungszusage und der Antrag gilt als abgeschlossen. Es ist keine Zwischenabrechnung/Teilabrechnung von Zielländern möglich.

Der Förderungsnehmer muss alle Abrechnungsunterlagen im Förderkonto hochladen sowie den Abschlussbericht ausfüllen.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen aus:

  • Kopien aller Rechnungen
  • Kopien aller Zahlungsbestätigungen
  • Leistungsnachweisen zu allen Rechnungen

Rechtsgrundlage

Vereinbarung (Kooperationsvereinbarung) zwischen einerseits dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und andererseits der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) über die Zusammenarbeit im Bereich der Internationalisierungsoffensive go-international (IO-VI)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,42 Mio. Euro

Wirkungsziele

Stärkung der österreichischen Außenwirtschaft

Referenznummer

1045343