Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Der Digitalisierungsscheck entlastet Unternehmen durch Kofinanzierung von Digitalisierungskosten, die direkt der Internationalisierung in einem bestimmten Markt dienen und die Erfolgschancen erhöhen.
Kofinanziert werden Kosten ab Datum der Antragstellung, die dem Zielland und den aufgelisteten förderwürdigen Kosten eindeutig zuordenbar sind. Die in Anspruch genommenen Leistungen müssen plausibel sein und zu marktüblichen Preisen erbracht werden. Es empfiehlt sich Vergleichsangebote einzuholen. Weiterverrechnungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sofern der Rechnungs- und Zahlungsfluss nachgewiesen wird (Kostenaufschläge können nicht gefördert werden).
- Ziellandbezogene Onlinewerbung sowie Werbung auf Suchmaschinen (SEA)/ Social Media Kanälen/ Online-Marktplätzen
- Erstellung und Management der Kampagnen, Werbeschaltungen
Hinweis: Kosten für die Erstellung und das Management der Kampagnen müssen in einem substanziellen Verhältnis zu den Werbeschaltungskosten stehen. Es können nur jene Werbeschaltungskosten gefördert werden, die konkret für das Zielland angefallen sind. - Ziellandbezogene Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Onpage SEO: Content Marketing, semantische Textoptimierung, Keyword-Optimierung, etc.
- Offpage SEO: Linkaufbau auf anderen Websiten/Social Media Kanälen/ Online Marktplätzen
- Einrichtung/Adaptierung eines Webshops/Website für das Ziellandsowie Anpassungen an die Sprache/Rechtsordnung des Ziellands wie z.B. Übersetzung der Websiteinhalte/ Anpassung der Online-AGBs, des Impressums, der Mehrwertsteuersätze, der Kennzeichnungspflichten, der Widerrufsbelehrung/ Informationen zu Versand/Zoll etc.
- Erstellung einer Website ausschließlich für das Zielland (inkl. Ankauf Domains)
- Kosten für Internet-Gütesiegel für das Zielland (Webshop/Website)
- Kosten für die Suche von Influencern bzw. Influencer Kampagnen für das Zielland
- Umfassende Projektbetreuung (UPB) der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zum Thema Online-Werbung im Zielland