Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Aufgrund der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und aufgrund § 2 Absatz 2 NÖGUS-Gesetz 2006 werden jährlich Mittel zur Finanzierung von krankenhausentlastenden Maßnahmen vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds zur Verfügung gestellt.