Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Tourismus- und Freizeitunternehmen sowie sonstige Einrichtungen, die Maßnahmen zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise des Tourismus und der Freizeitwirtschaft setzen.
Förderbar sind ausschließlich dem geförderten Projekt zurechenbare Erstinvestitionen, sofern sie aktiviert werden und direkt zu Ausgaben führen.
Weitere Voraussetzungen können der beigefügten Richtlinie entnommen werden.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen: