Arbeitslosenunterstützung (Förderung von ZeitarbeiterInnen) - ALU Link zur Förderung

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sieht neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch direkte Zuschüsse an arbeitslose ZeitarbeitnehmerInnen vor.

Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat, wer als ZeitarbeitnehmerIn mindestens zwei Monate durchgehend bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war - weder selbst gekündigt hat noch berechtigt entlassen wurde oder unberechtigt vorzeitig ausgetreten ist und innerhalb einer Woche Arbeitslosigkeit kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen konnte.

  • Die Arbeitslosenunterstützung ist eine (einmalige) finanzielle Unterstützung pro Anlassfall in Höhe von € 270,- bzw. € 70,- nach einem geringfügigen Arbeitsverhältnis. Sollte die Arbeitslosigkeit länger als ein Monat andauern, kann eine weitere Unterstützung von € 270,- beantragt werden.
  • Die Arbeitslosenunterstützung unterliegt weder der Beitragspflicht zur Sozialversicherung noch der Veranlagung zur Einkommenssteuer und wirkt sich nicht auf die Berechnung der Notstandshilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS) aus.
  • Diese Unterstützung kann bei Erfüllung der Voraussetzungen auch mehrmals im Jahr ausbezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozial- und Weiterbildungsfonds
Altmannsdorfer Str. 89/3/9, 1120 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Informationen finden Sie hier.

  • Leistungswerber = ZeitarbeitnehmerIn
  • Es fallen keine Kosten bei der Beantragung an
  • Antragstellung beim Dienstleister des SWF, der BUAK - Bauarbeiter-Urlaubs- & Abfertigungskasse,
  • Fixer und einmaliger Betrag von € 270,- bzw. € 70,- bei vormals geringfügiger Beschäftigung.
  • Sollte die Arbeitslosigkeit länger als einen Monat andauern, so kann eine weitere Unterstützung in der Höhe von € 270,- beantragt werden.

Prüfen der eingereichten Förderunterlagen

Rechtsgrundlage

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz BGBl. Nr. 38/2017, SWF-Leistungsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

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Referenznummer

1044924