Kindermehrbetrag Link zur Förderung

Der Kindermehrbetrag beträgt (ab dem Jahr 2022) bis zu 550 Euro pro Kind. Es handelt sich um ein steuerliches Entlastungsinstrument, das all jenen zukommt, die aufgrund geringer bzw. nicht vorhandener Lohn- oder Einkommensteuer den Familienbonus Plus nicht beanspruchen können.

Anmerkung: Für die Jahre 2019 – 2021 steht der Kindermehrbetrag (unter anderen Voraussetzungen) in Höhe von bis zu 250 Euro jährlich pro Kind zu. Details finden Sie unter: Steuerabsetzbeträge (bmf.gv.at)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Finanzamt Österreich
Postfach 260, 1000 Wien
050 233 233
https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 33 Abs 7 EStG 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Ertragsteuerliche Ersparnisse

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Das Abgabensystem setzt positive Erwerbsanreize zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote

Referenznummer

1044775