Die Auszahlungen der Förderungen an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Rechtsträger von Tageseltern erfolgt in Teilzahlungen in dem Jahr, in welchem die Kosten tatsächlich anfallen.
Sämtliche Kosten (Investitions- sowie Personalkosten) müssen konkret nachgewiesen werden)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen: