Breitband-Top-Up-Förderung des Landes Salzburg Link zur Förderung

Wie in der Salzburger Breitbandstrategie festgehalten, gewährt das Land Salzburg im Rahmen der Breitbandstrategie BBA2020 des Bundes für die Richtlinie Access, Backhaul und Leerrohr eine TOP-UP Förderung in Höhe von bis zu 25%.

Förderungsgegenstand sind Investitionsvorhaben betreffend:

1. Access:

  • den Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze). Darunter fallen insbesondere die wesentliche Verbesserung der Anbindung von Privathaushalten, von öffentlichen Bildungseinrichtungen und Unternehmen, wie auch die wesentliche Verbesserung der Anbindung von Mobilfunkbasisstationen;
  • die Modernisierung des Breitbandgrundversorgungsnetzes hin zu einem NGA-Netz.

2. Backhaul:

  • die Modernisierung bestehender Backhaul-Einrichtungen, um bestehende oder künftig zu errichtende NGA-Netze mit genügend Kapazität zu versorgen. Das bedeutet, dass Lücken zwischen dem Kernnetz (Backbone) und Zubringerleitungen zu etwa einer Mobilfunkstation oder einem PoP (Point of Presence) geschlossen werden.

3.  Leerrohr:

  • die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel, durch welche der Lückenschluss bei der flächendeckenden Errichtung von NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen unterstützt wird. Längerfristig sollen die geförderten Investitionen dem Einsatz von Glasfasern dienen.

Die Förderung bezieht sich sowohl auf die Gebietserschließung als auch auf die Anbindung von Privathaushalten, öffentlichen Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Der geförderte Streckenabschnitt muss sich in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines NGA-Netzes einfügen und die entsprechenden technischen Parameter erfüllen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408: Ländliche Entwicklung und Bildung
Fanny-von-Lehnerstraße 1, 5020 Salzburg
0662/8042-3934
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderhöhe errechnet sich aus der jeweils entstehenden Deckungslücke des Projektes (Projektkosten abzgl. Förderbeitrag des Bundes und abzgl. Eigenbeitrag des Förderwerbers).

Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderungen werden nach Maßgabe der jährlich für diese Maßnahme zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Landes Salzburg gewährt.

Die Landesförderung wird entsprechend reduziert, wenn die Finanzierungslücke geringer als die Summe der Bundes- und Landesförderung ist.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Absprache mit der Abwicklungsstelle des Bundes, welche die Leistungskontrolle durchführt.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie des BMVT für Breitband Austria 2020_Leerverrohrungsprogramm (BBA2020_LeRohr) vom September 2018, Zahl: GZ BMVIT-630.075/0027-III/Stabst.IKI/2018 ; Sonderrichtlinie des BMVIT für Breitband Austria 2020_Access (BBA2020_A) vom Februar 2018, Zahl: GZ BMVIT-630.075/0002-II/Stabst.IKI/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Anschlussförderung

BMLRT: BBA 2020, Access, Backhaul, Leerrohr

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044577