Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus Link zur Förderung

  • Zuschüsse in Form einer Inklusionsförderung oder einer InklusionsförderungPlus / Frauen können Dienstgeber:innen für begünstigte Mitarbeiter:innen gewährt werden.
  • Die Höhe der Inklusionsförderung beträgt monatlich 30% des Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen.
  • Die monatliche Obergrenze beträgt € 1.000,-. Die Höhe der InklusionsförderungPlus beträgt 37,5% des monatlichen Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen (Inklusionsförderung zuzüglich eines Zuschlages iHv. 25%, monatliche Obergrenze  € 1.250,-)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV
Stubenring 1, 1010 Wien


Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 2 lit. c BEinstG; Rahmenrichtlinie „Berufliche Teilhabe“; Richtlinie „Lohnförderungen“ § 12

Anschlussförderung

Keine Angabe Sek.IV/Gr.A

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Referenznummer

1044502