SKU-Programm (01.01.2019 - 31.12.2020) Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. die Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mind. 3 Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der oö. Wirtschaft hat.

Die kooperativen Vorhaben haben einerseits den Wirtschafts- und Forschungsprogramm “Innovatives Oberösterreich 2020” bzw. dem Nachfolgeprogramm des Wirtschafts- und Forschungsprogrammes „Innovatives Oberösterreich 2020“ zu entsprechen und haben andererseits einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft zu leisten.

Vorhaben zur Umsetzung kooperativer Vorhaben, bei denen eine Eignung der beteiligten FörderungswerberInnen/Projektbeteiligten zur Umsetzung des beantragten kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bzw. zur Umsetzung des Organisationsvorhabens gegeben ist, eine Qualität des beantragten kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bzw. des Organisationsvorhabens gegeben ist und ein Nutzen und ein Verwertungs- oder ein Effizienzpotential des beantragten kooperativen Vorhabens gegeben ist, deren Problemstellung nur durch eine enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner und eventuell mit Unterstützung von externen Dienstleistern, effizient und erfolgreich gelöst werden können, und entweder die Kriterien der „Industriellen Forschung“ oder der „Experimentellen Entwicklung“ erfüllen und unter Einsatz von technologischen Lösungen die Entwicklung von neuen oder merklich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben und die vom Innovationsgrad und technologischem Risiko auf mittlerem Niveau angesiedelt sind und aufgrund ihres klar erkennbaren Kundennutzens und der Verwertungsstrategie einen für alle Kooperationspartner nachhaltigen Markterfolg erwarten lassen (=Technologievorhaben), oder die einen Technologiebezug aufweisen, der im Bereich innerbetriebliche Innovation angesiedelt ist und die Entwicklung und Umsetzung neuer betrieblicher Prozesse, den Arbeitsabläufen oder Außenbeziehungen zum Ziel haben und bei den Kooperationspartner eine positive Veränderung einleiten (=Organisationsvorhaben), sind unter der Prämisse, dass das beantragte Vorhaben auch aufgrund der vorgegebenen inhaltlichen Beurteilungskriterien von der Förderstelle (Abteilung Wirtschaft und Forschung des Amtes der Oö. Landesregierung) positiv bewertet wird und beim beantragten Vorhaben auch die sonstigen formellen Voraussetzungen des gegenständlichen Programmdokuments und des Technologiekooperationsförderungsprogrammes des Landes Oberösterreich zur Förderung von Kooperationsprojekten erfüllt werden, als förderbare Vorhaben einzustufen. 


Förderbare Kosten können die unten angeführten Kosten der FörderungswerberInnen sein, sofern die Kosten auch ausschließlich dem beantragten Vorhaben zuordenbar sind.

  • Personalkosten
  • Kosten von externen Dienstleistern
  • Sach- und Materialkosten

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Forschung und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe

Belegkontrolle anhand einer Endabrechnung inkl. Rechnungen, Zahlungsbelege, etc.

Rechtsgrundlage

1) Programmdokument des Landes Oberösterreich zur Stimulierung von Kooperationen zur Umsetzung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. zur Umsetzung von Organisationsvorhaben bei den Oö. Unternehmen (SKU); 2) Richtlinie zum Technologiekooperationsförderungsprogramm; 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1044411