Zuwendung für Universitäts- und Hochschuleinrichtungen Link zur Förderung

  • Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch Universitäts- und Hochschuleinrichtungen. Darunter fallen beispielsweise die Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik (UMIT) und die Universität Innsbruck.
  • Diese Leistungen sind auf die im Vorhinein im jeweiligen Landesbudget festgelegten und budgetierten Organisationen beschränkt.
  • Die Förderungshöhe bestimmt sich aus der festgelegten Widmung und der im Budget genehmigten Fördermittel.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Sachgebiet Budgetweseng
https://www.tirol.gv.at/budgetwesen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol in der geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

8,309 Mio. Euro

Referenznummer

1044197