Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Förderungsnehmer können sowohl Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen mit einschlägigen rechtlichen Genehmigungen sein. Im Teilbereich der Nahwärmeversorgung können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen Antragsteller sein.
Gefördert werden Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst-, Klein- und mittelgroßen Schigebieten, örtlicher und regionaler sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen sowie Investitionen zur Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern.