TOP-Tourismus-Impulsförderung - Landesanteil Link zur Förderung

Unterstützung von bestehenden KMUs im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Gefördert werden:

  • Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
  • Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Investitionen von zwischen- und überbetrieblichen Kooperationen
  • Schaffung oder Verbesserung von Personalunterkünften
  • Gründung und Übernahme von KMUs, etc.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
https://www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 - 2020
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1043991