Kontrollkostenzuschuss für national anerkannte Qualitätsregelungen Link zur Förderung

Die Teilnahme an Qualitätsregelungen im Lebensmittelbereich ist mit Kontrollen verbunden. Der Landwirt bzw. die Landwirtin muss bei der Kontrolle zur Verfügung stehen. Es entsteht ein zeitlicher Aufwand für die Landwirte bzw. die Landwirtinnen bei der Durchführung einer Kontrolle. Darüber hinaus ist ein gewisser Aufwand für die Vorbereitung und Nachbereitung der Kontrolle notwendig.

Die Landwirte bzw. die Landwirtinnen müssen laufend Eigenkontrollen durchführen. Diese müssen mindestens einmal jährlich auf einer Checkliste entsprechend dokumentiert werden. Die Eigenkontrollen ergänzen die Kontrollen durch unabhängige Kontrollstellen und deren Durchführung wird von diesen überprüft. Diese genannten Aufwendungen der Landwirte bzw. der Landwirtinnen für Kontrollen im Zusammenhang mit der Umsetzung von nationalen anerkannten Qualitätsregelungen sollen durch eine pauschale „De-minimis Zahlung“ abgedeckt werden. Es handelt sich um eine Unterstützung zur teilweisen Abdeckung der zusätzlichen Aufwendungen, die direkt beim landwirtschaftlichen Betrieb für die Kontrolle des Qualitätsprogrammes entstehen und nicht um Aufwendungen, die sich  durch die Einhaltung der Qualitätsregelungen ergeben. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung, LF3
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Rechtsgrundlage

NÖ Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 6100; für die Unterstützung des Kontrollaufwandes des landwirtschaftlichen Betriebes für national anerkannte Qualitätsregelungen – „Kontrollkostenzuschuss", beschlossen von der NÖ Landesregierung am 12. Dezember 2017
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1043983