Barrierefreiheit oder sonstige behindertenfreundliche Adaptierungsmaßnahmen des Trafiklokals Link zur Förderung

Förderung für die Herstellung der Barrierefreiheit des Geschäftslokals oder für sonstige behindertenfreundliche Adaptierungsmaßnahmen am Geschäftslokal von Tabakfachgeschäften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Monopolverwaltung GmbH
Am Belvedere 10/Top 11, 1100 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tabakmonopolgesetz 1996, Solidaritäts- und Strukturfondsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Förderung der Barrierefreiheit von Geschäftslokalen

Referenznummer

1043835