Stilllegungsprämie an Trafikanten Link zur Förderung

Für Zwecke der Restrukturierung des Einzelhandels mit Tabakerzeugnissen in Österreich, kann der Beirat des Solidaritäts- und Strukturfonds mit Beschluss im Einzelfall einen Zuschuss (Stilllegungsprämie) an Trafikanten gewähren.

Bei der Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses (Stilllegungsprämie) ist eine ausreichende flächendeckende Versorgung mit Tabakerzeugnissen zu berücksichtigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Monopolverwaltung GmbH
Am Belvedere 10/Top 11, 1100 Wien

Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/5, Verbrauchsteuern und Umweltabgaben
Johannesgasse 5, 1010 Wien

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Tabakmonopolgesetz 1996, Solidaritäts- und Strukturfondsordnung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Restrukturierung und Konsolidierung des Tabakeinzelhandels

Referenznummer

1043793