Förderung von internationalen Projekten Link zur Förderung

Unterstützung von internationalen Projekten und Initiativen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung für Rechts- und Vergabeangelegenheiten
Ballhausplatz 2
1010 Wien
+43 1 53115-202387
recht@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

Bundeskanzleramt, Referat Förderkontrolle UG10
Ballhausplatz 2
1010 Wien
foerderkontrolle10@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Beantragung einer Förderung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Siehe den im Antragsformular inkludierten „Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt“.

Weiters ist dem Bundeskanzleramt bis zum jeweiligen Termin, der der entsprechenden Förderungsvereinbarung entnommen werden kann, ein ausführlicher Bericht über die Umsetzung des Projekts/Vorhabens vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a BMG 1986 iVm Anlage zu § 2 Teil I Ziff. 14 und Anlage zu § 2 BMG Teil 2 Abschnitt A; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik

Referenznummer

1043785