Energiemanagementsysteme in KMU Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung nach dieser Richtlinie sind externe Beratungsleistungen zur Erstellung eines Energiemanagementsystems, Zertifizierungskosten für die Abnahme eines Energiemanagementsystems, Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Energiemanagementsystems in einer österreichischen Betriebsstätte, sowie zusätzliche und nachweisbare externe Schulungskosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a; 1020 Wien
w.hantsch-linhart@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

5 Mio. Euro

Wirkungsziele

Diese Richtlinie soll KMU dabei unterstützen, einen auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden. Die vorliegende Richtlinie soll außerdem einen Beitrag leisten, Hemmschwellen gegenüber Energiemanagement

Referenznummer

1043751