Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unterstützt werden vorwiegend folgende Investitionsschwerpunkte:
- Qualitätsverbesserung in der Hotellerie und Gastronomie:
dazu zählen vor allem die Schaffung und Verbesserung von betrieblichen Infrastruktureinrichtungen, Investitionen in Richtung Barrierefreiheit und die Realisierung wesentlicher qualitätsverbessernder Maßnahmen im Beherbergungsbereich. Im Bereich der Gastronomie werden Investitionen gefördert, durch die eine wesentliche Verbesserung des betrieblichen Angebotes vor allem verbunden mit einer Angebotsausweitung erzielt wird. - Dorfgasthäuser
- Touristische Infrastruktureinrichtungen
Darunter fallen Investitionen zur Errichtung neuer oder zur wesentlichen Verbesserung/Ausweitung bestehender tourismuswirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen - Personalunterkünfte/Einrichtungen für Mitarbeiter
Es werden Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte sowie die Errichtung sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter (z.B. Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsküchen, etc.) unterstützt
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Betrieb eines Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetriebes berechtigt sind oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.).