Tiroler Tourismusförderung Link zur Förderung

Unterstützt werden vorwiegend folgende Investitionsschwerpunkte:

  • Qualitätsverbesserung in der Hotellerie und Gastronomie:
    dazu zählen vor allem die Schaffung und Verbesserung von betrieblichen Infrastruktureinrichtungen, Investitionen in Richtung Barrierefreiheit und die Realisierung wesentlicher qualitätsverbessernder Maßnahmen im Beherbergungsbereich. Im Bereich der Gastronomie werden Investitionen gefördert, durch die eine wesentliche Verbesserung des betrieblichen Angebotes vor allem verbunden mit einer Angebotsausweitung erzielt wird.
  • Dorfgasthäuser
  • Touristische Infrastruktureinrichtungen
    Darunter fallen Investitionen zur Errichtung neuer oder zur wesentlichen Verbesserung/Ausweitung bestehender tourismuswirtschaftlich relevanter Infrastruktureinrichtungen
  • Personalunterkünfte/Einrichtungen für Mitarbeiter
    Es werden Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte sowie die Errichtung sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter (z.B. Aufenthaltsräume, Gemeinschaftsküchen, etc.) unterstützt

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Betrieb eines Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetriebes berechtigt sind oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Belegkontrolle
  • Fallweise Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol, Tiroler Tourismusförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1043744