Impulsförderung für Wärmepumpen im privaten Neu-, Zu- oder Umbau Link zur Förderung

Mit der Impulsförderung soll die Erstinstallation von Wärmepumpenheizungen in neu errichteten Eigenheimen gefördert werden. Die Impulsförderung trägt als Energieeffizienzmaßnahme zur Reduktion des hohen Anteils der Raumwärme am Gesamtenergieverbrauch bei. Gleichzeitig wird durch die Nutzung klimafreundlicher Umweltwärme der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Energieversorgung Tirols erhöht. Die Förderung als weiterer wichtiger Baustein zur Sicherstellung einer unabhängigen Energieversorgung des Landes entspricht in hohem Maße den Zielsetzungen der Tiroler Energiestrategie Tirol 2050 energieautonom.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abt. Wasser-, Forst- und Energierecht
Heiliggesitstraße 7,
6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Land fördert:

  • Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen mit € 3.000,-
  • Luftwärmepumpen mit € 700,-

Die Förderauszahlung erfolgt auf Basis des Förderansuchens unter Anschluss der erforderlichen Nachweise. Das Förderansuchen ist nach Inbetriebnahme der Anlage über das Online-Formular in elektronischer Form mit den angeführten Beilagen einzubringen. Das Online-Ansuchen hat insbesondere auch die Erklärung des Fachunternehmers zu enthalten. Mit dieser Erklärung bestätigt das mit der Installation beauftragte Unternehmen die fachgerechte und sichere Ausführung und Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der bei Inbetriebnahme geltenden technischen Regelwerke und Normen.

Der Förderwerber stimmt zu, dass die von ihm im Förderverfahren bekanntzugebenden Daten für das Energiemonitoring des Landes in anonymisierter Weise erfasst und an die Abteilung Wohnbauförderung oder an externe Auftragsverarbeiter zum Zwecke der Kontrolle der richtlinienkonformen Mittelverwendung übermittelt werden.

Rechtsgrundlage

Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Juni 2018, GZl. WFE-E-22.407/1-2018; Impulsförderung für Wärmepumpen im privaten Wohnbau, Förderung Wärmepumpen Richtlinie zur Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen 2018 – 2020, Allgemeinen Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,5 Mio. Euro

Referenznummer

1043660