Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Dieses Förderprogramm ist eine Maßnahme im Rahmen des Programms "Energieautonomie Vorarlberg", welches die Energieautonomie des Landes im Jahre 2050 zum Ziel hat.
Auf Gewährung einer Förderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.
Förderbar ist die Errichtung von folgenden Anlagen zur Bereitstellung von Warmwasser und/oder Raumwärme in Eigenheimen und Mehrwohnungshäusern sowie Gemeinschaftsanlagen durch natürliche und juristische Personen, die eine Maßnahme im Bundesland Vorarlberg durchführen. Für diese Maßnahmen gelten keine Einkommensgrenzen.
Förderbare Maßnahmen sind:
1) Thermische Solaranlagen:
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Anlagen mit einem solaren Deckungsgrad Warmwasser von mindestens 60%
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Anlagen mit einem solaren Deckungsgrad Gesamt von mindestens 30%
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Anlagen mit einem solaren Deckungsgrad Gesamt von mindestens 50%
2) Holzheizungen und Hausanschluss an Nahwärmesysteme:
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Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) in Verbindung mit Pufferspeicher als Zentralheizung
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Automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen als Zentralheizung
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Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung
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Hausanschluss an Nahwärmesysteme
3) Elektrisch betriebene Heizungswärmepumpen:
- Sole/Wasser und Wasser/Wasser (Erdsonden-, Energiepfahl-, Erdkollektor- und Grundwasseranlagen)
- Anlagen mit der Energiequelle Abluft aus Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
4) Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG)