Wohnbeihilfe Link zur Förderung

Zur Linderung des Wohnungsaufwands, welcher durch die Errichtung, den Ankauf, die Anmietung oder Sanierung von Eigenheimen oder Wohnungen für den Eigenbedarf entstanden ist, wird eine Wohnbeihilfe gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
05574 511-8080
wohnen@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Wohnbeihilfe wird frühestens im Monat der Antragsstellung gewährt und setzt den Bezug der Wohnung durch den Förderungswerber bzw. die Förderungswerberin voraus. Die Auszahlung erfolgt jeweils am Monatsende. Fehlende Unterlagen sind innerhalb von 6 Wochen nachzureichen, andernfalls beginnt der Anspruch nach deren Erhalt. Die Beihilfe wird nur ausbezahlt, wenn der Förderungswerber bzw. die Förderungswerberin nachweist, dass er bzw. sie Zahlungen in der Höhe des Wohnungsaufwandes leistet und keine Rückstände bei Wohnbauförderungskrediten bestehen.

Die Wohnbeihilfen werden aus Mitteln des Landes finanziert.

Die Wohnbeihilfe wird auf ein Jahr, längstens jedoch auf die Dauer der Zahlung des Wohnungsaufwandes gewährt. Wohnbeihilfen unter monatlich € 7,00 gelangen nicht zur Auszahlung.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin hat alle Tatsachen, die eine Änderung der Höhe der Wohnbeihilfe oder den Verlust des Anspruches zur Folge haben kön­nen, sofort bekannt zu geben.

Stichprobenkontrolle.

Rechtsgrundlage

Wohnbauförderungsgesetz, Wohnbeihilferichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

29 Mio. Euro

Referenznummer

1043561