Förderung von Wohnhaussanierungen Link zur Förderung

Förderung von Wohnhaussanierungen in Form von Krediten und Zuschüssen.

Förderungen können dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin des Wohnhauses, dem bzw. der Bauberechtigten, bei Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer Wohnung auch dem Mieter bzw. der Mieterin gewährt werden. Bei Mehrwohnungshäusern im Wohnungseigentum mit mehreren Eigentümern kann eine Förderung auch der Eigentümergemeinschaft gewährt werden.

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • Wohnhäuser, die im Eigentum des Bundes oder des Landes stehen, es sei denn, die Förderung wird von einem Wohnungsinhaber beantragt;
  • Wohnhäuser und Wohnungen, die nicht ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
05574 511-8080
wohnen@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Wohnbauförderungsgesetz, Wohnhaussanierungsrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

25 Mio. Euro

Referenznummer

1043546