Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol Link zur Förderung

Es werden die Kosten für berufliche Bildungsmaßnahmen gefördert. Darunter fallen:

  • Nachholen von beruflichen Abschlüssen (v.a. Lehrabschlüsse) 
  • Umschulungen, wenn diese zu einer Höherqualifizierung führen
  • Berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer beruflicher Abschlüsse

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung beträgt maximal 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inklusive MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren.
  • Die Förderhöhe der Bildungsmaßnahme richtet sich nach dem Ausmaß der Anwesenheit des Fördernehmers bei der Bildungsmaßnahme (maximal 90 % der nachgewiesenen Kosten bei mindestens 75%iger Anwesenheit, bei einer Anwesenheit von weniger als 75 % aliquot entsprechend der Anwesenheit).
  • Der Förderbetrag von maximal € 3.000,- pro Fördernehmer/in kann innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinie bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Tiroler Arbeitsnehmerförderungsgesetz, Richtlinie Sonderprogramm Weiterbildungsbonus, Rahmenrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1043538