Förderung von Breitband-Hochleistungszugängen für Privathaushalte Link zur Förderung

Im Rahmen dieser Förderung unterstützt das Land Salzburg Bürgerinnen und Bürger bei der Errichtung einer hochleistungsfähigen Breitbandanbindung im Bundesland Salzburg.

Gefördert werden passive Komponenten bei Investitionen in Glasfaseranbindungen (FTTH, FTTB) bzw. Anbindungen der Gebäude mittels Koaxialhybridkabel. Im Einzelfall ist eine Förderung alternativer Breitbandtechnologien möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nach Herstellung und Abnahme des Endkundenanschlusses sowie Vorliegen der Abschlussrechnung kann spätestens bis zum 30.06.2021 die Förderabrechnung eingebracht werden. Die Kostenabrechnung hat in Form einer Vorlage der Rechnungskopien sowie Zahlungsbestätigungen zu erfolgen.

Beim Einreichen der Abrechnungsunterlagen sind Rechnungen samt Zahlungsnachweisen über die getätigten Investitionen vorzulegen.

Zudem erfolgt eine Stichprobenkontrolle vor Ort.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg für die Förderung von Breitband-Hochleistungszugängen für Privathaushalte vom 1.3.2018; Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1043330