Errichtung und Erweiterung von Biomasse-Nahwärmeanlagen inklusive Nahwärme-Leitungsnetz.
Insbesondere wird folgendes gefördert: Heizhaus und zugehöriges Hackgutlager, Kessel und Maschinentechnik, Grabungsarbeiten, Nahwärme-Leitungen samt Verlegung, Hausübergabestationen - sofern diese im Eigentum des Förderwerbers bleiben, Oberflächenwiederherstellung.